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# Zuständigkeit der Polizei für den ruhenden Verkehr - Argumentationshilfen ## Zuständigkeit der Ordnungsbehörden ### § 48 OBG NRW > (2) Die örtlichen Ordnungsbehörden sind **unbeschadet der Zuständigkeit der Polizeibehörden** zuständig für die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs. ## Zuständigkeit der Polizei ### § 11 POG NRW - Sachliche Zuständigkeit der Kreispolizeibehörden > (1) Die Kreispolizeibehörden sind zuständig > >1. für die Gefahrenabwehr insbesondere nach dem Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, > >2. für die Erforschung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten; die Wasserschutzpolizei insoweit nach Maßgabe einer vom Innenministerium zu erlassenden Rechtsverordnung, > >3. **für die Überwachung des Straßenverkehrs**. Hierbei erfolgt keinerlei Beschränkung auf den ruhenden Straßenverkehr. ### § 1 PolG NRW Bei der Ablehnung der Zuständigkeit wird insbesondere auf die Subsidiaritätsklausel verwiesen, welche die Zuständigkeit der Polizei beschränken soll: > Sind außer in den Fällen des Satzes 2 neben der Polizei andere Behörden für die Gefahrenabwehr zuständig, hat die Polizei in eigener Zuständigkeit tätig zu werden, soweit ein Handeln der anderen Behörden nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint; dies gilt insbesondere für die den Ordnungsbehörden obliegende Aufgabe, gemäß § 1 Ordnungsbehördengesetz Gefahren für die öffentliche Ordnung abzuwehren. Die Zuweisung der Zuständigkeit für die Überwachung des Straßenverkehrs erfolgt jedoch über den genannten § 11 POG und ist über den § 1, Abs. 4 PolG Aufgabe der Polizei > Die Polizei hat ferner die Aufgaben zu erfüllen, die ihr durch andere Rechtsvorschriften übertragen sind. ### [Erlass Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Innenministeriums - 41 - 61.02.01 - 3 - v. 19.10.2009](https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&bes_id=13212&aufgehoben=N) > 2.1 Ziele > > Im Rahmen der Verkehrsunfallprävention sind insbesondere nachstehende Ziele zu verfolgen: > > - Reduzierung von Verkehrsunfällen und Minderung der Folgen > > - Sensibilisierung für die Gefahren des Straßenverkehrs > > - Förderung normgerechten Verkehrsverhaltens > > - Mitwirkung an der Beseitigung von Gefahrenstellen > > - Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung > > Dabei sind die Grundsätze der Polizeiarbeit sowie die Fachstrategie Verkehrsunfallbekämpfung zu berücksichtigen. Verkehrsunfallprävention ist mit der Verkehrsüberwachung und der Öffentlichkeitsarbeit zu verzahnen. > 3.3 Einschreiten nach Verkehrsverstößen > > Bei erkannten Verkehrsverstößen ist konsequent einzuschreiten. Verkehrsteilnehmer sind nach einem Verstoß grundsätzlich anzuhalten und über die mit dem Fehlverhalten verbundenen Gefahren aufzuklären. Hierdurch soll das Verständnis für die Beachtung von Verkehrsregeln gefördert werden. > > Verbunden mit der Ansprache der Verkehrsteilnehmer ist eine ganzheitliche Kontrolle von Fahrzeugführer und Fahrzeug durchzuführen. > > Gegen Verstöße im ruhenden Verkehr ist insbesondere dort einzuschreiten, wo Gefährdungen oder Behinderungen vorliegen. Die Zuständigkeit der Ordnungsbehörden bleibt unberührt. ## Fachstrategie Verkehr Das Ermessen der Beamten („Ob“ des Einschreitens) war in diesem Fall auf Null reduziert. Dies ergibt sich zwingend aus der Fachstrategie Verkehr der Polizei NRW. Diese Strategie setzt als oberstes Ziel die „Vision Zero“ und priorisiert den Schutz der ungeschützten Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer). Die Fachstrategie verpflichtet die Polizei, Risiken für diese Gruppen konsequent zu minimieren. Das Zuparken von Geh- oder Radwegen zwingt diese vulnerablen Gruppen zu gefährlichen Ausweichmanövern in den fließenden Kraftverkehr oder führt zu Konflikten auf engstem Raum. Indem die Beamten eine solche Störung tolerieren, handeln sie diametral entgegengesetzt zu den Zielen der eigenen Fachstrategie. Die Polizei kann nicht strategisch den Schutz von Radfahrern fordern, aber operativ deren Blockade dulden. ##### 1. Einleitung > Das neue Verkehrssicherheitsprogramm der Landesregierung trägt im besonderen Maße dem Mobilitätswandel und den im Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen verankerten, steigenden Anspruch an die Verkehrssicherheit und die zukunftsfähige, unfallverhütende Verkehrsraumgestaltung Rechnung. Insbesondere sogenannten „ungeschützten Verkehrsteilnehmenden eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu ermöglichen und individuelle Mobilität vor dem Hintergrund des demographischen Wandels zu erhalten, sind aktuelle und künftige Herausforderungen für alle Akteurinnen und Akteure der Verkehrssicherheitsarbeit. Die Polizei NRW stellt sich mit einer angepassten Fachstrategie Verkehr diesen Herausforderungen. > > Die Fachstrategie Verkehr gibt den Rahmen und die zentralen Regeln für die polizeiliche Verkehrssicherheitsarbeit in Nordrhein-Westfalen vor. Sie orientiert sich an gesellschaftlichen Entwicklungen, rechtlichen Vorgaben sowie politischen Richtungsentscheidungen und ist am übergeordneten Leitziel der Vision Zero ausgerichtet. ##### 2.1 Strategische Grundsätze >Fokussierung auf das übergeordnete Leitziel: Weniger Getötete und Schwerverletzte Die polizeiliche Verkehrssicherheitsarbeit dient unmittelbar dem Schutz des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Das übergeordnete Leitziel ist, die Anzahl der im Straßenverkehr Getöteten und Schwerverletzten zu reduzieren. Alle polizeilichen Maflnahmen der Verkehrssicherheitsarbeit haben sich an diesem übergeordneten Ziel auszurichten. ##### 2.2 Operative Grundsätze >Die subjektive Entdeckungswahrscheinlichkeit ist ein wesentlicher Einflussfaktor für regelkonformes Verhalten der Verkehrsteilnehmenden. Von der Polizei erkannte Verkehrsverstöße dürfen daher nicht ignoriert und damit scheinbar legalisiert werden; sie sind konsequent zu verfolgen. ## Pressemeldungen, bei denen die Polizei sich als zuständig erachtet hat ### Bochum #### [POL-BO: Vollkommen falsch geparkt - Anhänger sorgt für mehrere Verkehrsbehinderungen](https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11530/5367140) > Gegen 10.10 Uhr bemerkten Polizeibeamte des Verkehrsdienstes am 10. November einen Anhänger, der gleich für mehrere Verkehrsbehinderungen sorgte. So wurde dieser nicht nur auf einem Radweg geparkt, sondern stand zusätzlich im Bereich einer Bushaltestelle im absoluten Haltverbot. Aber damit nicht genug: der Anhänger beeinträchtigte auch noch die Sicht von der Ausfahrt zum Buddenbergplatz. > >Die Beamten zögerten nicht lange und bestellten einen Abschleppdienst. Während ihrer Wartezeit zählten sie mindestens zwölf Radfahrer, die im regen Verkehr auf die Straße ausweichen mussten. Auch der Busverkehr wurde erheblich behindert. #### [ Viele Fahrradunfälle: Große Polizeikontrolle in Bochum ](https://www.waz.de/lokales/bochum/article402231577/viele-fahrradunfaelle-grosse-polizeikontrolle-in-bochum.html) > Zudem wurden Parkverstöße auf den in der Innenstadt angelegten Radwegen verfolgt. #### [ Mehr Sicherheit für Radfahrende: Polizeikontrollen in Bochum ](https://www.waz.de/lokales/bochum/article402212714/mehr-sicherheit-fuer-radfahrende-polizeikontrollen-in-bochum.html) > „Auch Parkverstöße auf Radwegen werden konsequent verfolgt, um die Sicherheit im Straßenverkehr für Radfahrerinnen und Radfahrer zu erhöhen“, sagt Polizeisprecher Jens Artschwager. ### Düsseldorf #### [POL-D: Ergebnis Überwachungsaktion "Radfahrer Fußgänger"](https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/13248/829204) > 311 Autofahrer büßten falsches Verhalten gegenüber dem Radverkehr mit einem Verwarnungsgeld, 19mal wurden ihre Fahrzeuge von den Radwegen auch abgeschleppt. ### Düren #### [POL-DN: Falsches Parken verrät den Dieb](https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/8/3661728) > Am Donnerstagmorgen wurden Polizeibeamte zu einer Verkehrsbehinderung gerufen. > [...] > Um 10:15 Uhr wurde eine Streifenwagenbesatzung zur Monschauer Straße geschickt. Dort parkte ein Pkw vor einer Ausfahrt, so dass diese nicht mehr befahren werden konnte. ### Duisburg #### [POL-DU: Mündelheim: Falschparker verursacht Unfall an Krefelder Rheinbrücke - Radfahrerin verletzt](https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50510/4948043) > Die Polizei hat die Falschparker in dem Bereich bereits seit längerem auf dem Schirm. Am Tag des Unfalls erhoben die Beamten mehrere Verwarngelder und schrieben Ordnungswidrigkeitenanzeigen. ### Essen #### [POL-E: Mülheim an der Ruhr: Polizeibeamte bei nichtigem Einsatz massiv bedrängt und angegriffen](https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11562/4674530) > Eine einfache Verkehrsbehinderung Samstagabend (8. August gegen 19:30 Uhr) auf der Oberhausener Straße sorgte für einen großen Polizeieinsatz, nachdem sich mehrere Mitglieder einer türkischen Familie solidarisiert, die Polizisten bedrängt und angegriffen haben. Vorausgegangen war eine Verkehrsbehinderung durch einen Fahrzeug, welches vor einer Hofeinfahrt geparkt war. Anwohner konnten an dem Fahrzeug nicht vorbei und zu ihren Garagen gelangen. Während ein Abschleppunternehmen das Fahrzeug auflud, um es auf der Straße zu versetzen [...] In diesem Fall war es sogar der Polizei möglich, das Fahrzeug versetzen zu lassen, obwohl in dem geschilderten Fall lag nur eine Besitzstörung vorlag, keine Behinderung des öffentlichen Straßenverkehrs. Insofern muss eine Umsetzung auch möglich sein, wenn ungeschützte Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. ### Hagen #### [POL-HA: Falschparker reagiert ungehalten](https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/30835/4654148) > Am Mittwochmorgen (15.07.2020) gegen 11:00 Uhr, fiel einem Polizisten aus der Wache Innenstadt ein Falschparker im Bereich der Fußgängerzone nahe der unteren Bahnhofstraße auf. Dieser Verstoß wurde mit einem Verwarngeld geahndet. [...] Kurze Zeit später stand das gleiche Fahrzeug im Bereich Graf-von-Galen-Ring / Bahnhofstraße im eingeschränkten Halteverbot. Auch dieser Verstoß wurde geahndet. #### [POL-HA: Respektloser Falschparker verweigert Angabe seiner Personalien](https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/30835/5165022) > Gegen 00.30 Uhr fiel einer Polizeistreife auf dem Graf-von-Galen-Ring ein BMW auf, der verkehrsbehindernd im absoluten Haltverbot - unmittelbar vor einer Pizzeria - geparkt war. > Den Mann erwartet nun ein Verwarnungsgeld wegen des Parkverstoßes #### [POL-HA: Verkehrspolizei überwacht verstärkt an Schulen](https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/30835/4682588) > Die Beamten mussten jedoch in 12 Fällen gegen Falschparker vorgehen, die insbesondere an Schulen ein Sicherheitsrisiko darstellen. #### [ Kontrolle an Schule: Mehrere Verstöße festgestellt, Fahrzeug sichergestellt ](https://www.wp.de/lokales/hagen/article410939876/kontrolle-an-schule-mehrere-verstoesse-festgestellt-fahrzeug-sichergestellt.html) > Auch Elterntaxis – immer wieder Thema in Hagen – wurden kontrolliert: Es wurden „drei Ordnungswidrigkeiten wegen Parkens in der Hol- und Bringzone vor der Schule geahndet“, so die Polizei. ### Kleve #### [POL-KLE: Emmerich - Verkehrsbehinderung: Autofahrer geht zu Fuß zur Tankstelle](https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65849/5331965) > Am Dienstag (27. September 2022) zwischen 10:45 und 11:15 Uhr, zu einer Verkehrsbehinderung an der Seufzerallee in Emmerich. Ein 41-jähriger Fahrzeughalter eines blauen VW Touran, stellte sein Fahrzeug mit eingeschalteter Warnblinkanlage auf der Seufzerallee ab, um von einer nächstgelegenen Tankstelle Kraftstoff zu holen. Durch das Abstellen kam es zu einer Verkehrsbehinderung. Die kurze Zeit später eintreffenden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sprachen den Mann an ### Mönchengladbach #### [POL-MG: Verkehrskontrollen zum Schulstart - Verwarngelder für Falschparker und Gurtmuffel](https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/30127/5298343) > In den ersten Tagen seit Schulstart sprachen die Polizisten acht Verwarngelder aus und schrieben drei Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten. In den meisten Fällen, weil Autofahrer Park- und Halteverstöße vor den Schulen begingen. In diesem Zusammenhang warnt die Polizei nochmals davor, vor der Schule wild zu parken oder anzuhalten. #### [POL-MG: Verkehrskontrollen zum Schulstart - Verwarngelder für Falschparker und Raser](https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/30127/5005082) > Von Mittwoch, 18. August, bis Donnerstag, 26. August, hat die Polizei im Bereich von Schulen 294 Verwarngelder ausgesprochen und vier Anzeigen aufgrund von Ordnungswidrigkeiten geschrieben. In den meisten Fällen fuhren Verkehrsteilnehmer zu schnell oder begingen Park- und Halteverstöße an den Schulen. #### [POL-MG: Verkehrskontrollen zum Schulstart - Verwarngelder für Falschparker und Raser](https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/30127/4999076) > Leider mussten bereits in den ersten beiden Tagen, die für viele Kinder den Einschulungstag bedeuteten, einige Verwarngelder ausgesprochen werden. 20 Mal wurden Autofahrerinnen und Autofahrer zur Kasse gebeten. In den meisten Fällen, weil sie Park- und Halteverstöße vor den Schulen begingen. ### Unna #### [POL-UN: Unna Bönen - Polizei führt Verkehrskontrollen auf Schulwegen durch](https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65856/6171851) > Es ergaben sich dort eine schriftliche Verwarnung für einen E-Scooter Fahrer, vier Verwarnungsgelder wegen Geschwindigkeitsverstößen und ein Verstoß, weil ein Elterntaxi gegen das absolute Halteverbot verstieß. ### Oberhausen #### [Oberhausens Polizei bestraft sogar nachts Parker mit Bußgeld ](https://www.waz.de/staedte/oberhausen/article237832939/Parkdelikt-ist-doch-keins-Polizei-zieht-Verwarnung-zurueck.html) ([Archiv-Link ohne Paywall](https://archive.ph/xLFG9)) > Die Verwarnung ist offenbar von einer Streifenwagenbesatzung am 26. Januar gegen 3.15 Uhr ausgestellt worden – mitten in der Nacht. Normalerweise ist die Kontrolle des ruhenden Verkehrs eher keine dringende nächtliche Aufgabe für eine Streifenwagenbesatzung. Wieso die Beamten ihre nächtliche Kontrollaktion auf der Bayernstraße überhaupt starteten, ist für den betroffenen Bürger rätselhaft. > > Auf Nachfrage der Redaktion weist die Polizeipressestelle allerdings auf Folgendes hin: „Tatsächlich ist die Aussage **nicht** richtig, dass die Streifenwagenbesatzungen für den ruhenden Verkehr nicht zuständig seien, solange keine akute Gefahr drohe. Allerdings haben Einsätze zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung Vorrang. Das beeinflusst insofern die Reihenfolge der Bearbeitung.“ ### Hochsauerlandkreis #### [ Falschparker verursachen Chaos ](https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/article2391895/falschparker-verursachen-chaos.html) > So parkten Mittwochabend anlässlich des Flutlichtskilaufens 24 Fahrzeuge im Haltverbot. Die Straße war dadurch nur noch einspurig befahrbar und der Verkehr kam völlig zum Erliegen. Nur durch eine fast einstündige Verkehrsregelung gelang es der Winterberger Polizei, den Verkehrsfluss bedingt wieder herzustellen. Die Falschparker wurden mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro belangt. > [...] > Wer dennoch das dortige Haltverbot ignoriert, wird in den kommenden Wochen auf Polizeikontrollen gefasst sein müssen. Sollte sich die Situation dort nicht verbessern, müssen notorische Falschparker damit rechnen, dass ihr Pkw abgeschleppt wird und dies den Parkverstoß erheblich verteuern würde. ### Ennepe-Ruhr-Kreis #### [POL-EN: Ennepe-Ruhr-Kreis: Sondereinsatz Sicher.mobil.leben- Kinder im Blick- Polizei führt Kontrollen und Präventionsmaßnahmen durch](https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12726/6048768) > Kontrollmaßnahmen fanden u.a. durch [...] Überprüfung von haltenden bzw. parkenden Kfz vor Schulen statt. #### [POL-EN: Schwelm - Verkehrsunfall nach Sichtbehinderung durch Falschparker](https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12726/657699) > Der Halter des falsch abgestellten Pkw wurde schriftlich verwarnt. #### [ "Falschparker" standen richtig ](https://www.wp.de/staedte/ennepetal-gevelsberg-schwelm/article714438/falschparker-standen-richtig.html) > Gezielt verteilte seither die Polizei in den Einfahrten zu den Parkboxen Verwarnungen wegen "Parkens außerhalb von gekennzeichneten Parkflächen". Gestern war Schluss damit. "Diese Stelle wird seit Jahren als Parkplatz genutzt. Und es gab bisher nie Ärger", ist sich Karin Pagel wie auch ihre zuvor "erwischten" Kolleginnen keiner Schuld bewusst. > >Die Beamten in Uniform wählten für ihre Kontrollgänge die Zeit des Schichtwechsels der Klinik. "Zwischen 13.30 und 13.45 Uhr ist die Parkplatznot am größten", weiß Karin Pagel aus eigener Erfahrung. Seit über 30 Jahren ist sie in dem Krankenhaus beschäftigt und weiß um die problematische Parksituation, die häufig zugeparkten Plätze für Behinderte und die Behinderung des Busverkehrs durch Falschparker. Das treffe aber nicht auf den eingangs geschilderten Fall zu. > >Von einer "teilweisen unklaren Parksituation" spricht Polizei-Pressesprecher Dietmar Trust. "Wenn die Kollegen falsch gehandelt haben, werden wir den Fehler korrigieren." Die Begründung der gebührenpflichtigen Verwarnung "Parken außerhalb von gekennzeichneten Parkflächen" sei aber auf jedem Fall falsch. "Der Paragraph ist nur in verkehrsberuhigten Zonen anzuwenden." Die Polizei, welche sich mittlerweile für unzuständig hält, verteilte also während der Tagzeit auf einem Parkplatz ohne die Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer Verwarnungen wegen des Parkens außerhalb von gekennzeichneten Flächen. Ich möchte hierbei betonen, dass die relevanten Stellen des OBG und PolG seit dem Berichtsdatum sowie einige Zeit dazu nicht angepasst wurden. ## Gefahren durch auf Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur abgestellte Fahrzeuge ### [POL-NE: Radfahrer bei Verkehrsunfall schwer verletzt](https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65851/5399919) > Ein 76 Jahre alter Radfahrer aus Meerbusch wurde am Dienstagabend (20.12.), gegen 20:35 Uhr, schwer verletzt, als er an der Römerstraße einem Falschparker ausweichen wollte. > > Da der Radweg durch einen Kleintransporter blockiert war, wechselte der Senior auf die Fahrbahn. Als der Meerbuscher nach dem Hindernis wieder auf den Radweg auffahren wollte, übersah er nach ersten Erkenntnissen die Höhe des Bordsteins und stürzte. ### Duisburg #### [POL-DU: Mündelheim: Falschparker verursacht Unfall an Krefelder Rheinbrücke - Radfahrerin verletzt](https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50510/4948043) > [Eine] 33 Jahre alte Radfahrerin [...] war mit ihrem Pedelec in Richtung Krefeld unterwegs als ein Falschparker ihr den Weg versperrte. Die Frau versuchte auszuweichen, rutschte dabei vom Bordstein ab, stürzte und verletzte sich an Beinen und Kopf. Sie gab an, selbst zum Arzt gehen zu wollen. Diese zwei Fallbeispiele zeigen eindeutig die Gefahr von auf Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur abgestellte Fahrzeugen. ## Alleinige Zuständigkeit der Ordnungsbehörden Der Argumentation, dass keine Zuständigkeit für die Überwachung des ruhenden Verkehrs besteht, weil die Ordnungsbehörde nach § 1, Abs. 1 PolG NRW neben der Polizei für die Gefahrenabwehr zuständig sei, kann alleine schon nicht gefolgt werden, weil mit der selben Formulierung auch die (Kreis-) Ordnungsbehörden die Zuständigkeit für die Überwachung von Geschwindigkeit und Lichtzeichen an Gefahrenstellen gegeben wird. Würde man der Argumentation der Behörde folgen, würde sich ergeben, dass die Polizei nicht an Gefahrenstellen die Geschwindigkeit kontrollieren dürfte. Dieser Logik folgt die Polizeibehörde jedoch nicht, da diese - genau wie die Ordnungsbehörde - an Unfallhäufungsstellen Geschwindigkeitsmessung vornimmt. ## Fazit Teile der genannten Einsätze werden auch außerhalb der Dienstzeit der örtlichen Ordnungsbehörden stattgefunden und insofern wird eine Zuständigkeit nach § 1, Abs. 1 PolG NRW bestanden haben. Dennoch sind die Polizeibehörden innerhalb der Dienstzeiten der Ordnungsbehörden eingeschritten. Die Polizei hat die Aufgabe zur Überwachung des Verkehrs, der ruhende Verkehr wird hiervon an keiner Stelle ausgenommen. Insbesondere bei Behinderungen und Gefährdungen ist - unabhängig von der Zuständigkeit und Erreichbarkeit der Ordnungsbehörde - einzugreifen. Auch der Rechtsgrundsatz lex specialis legi generali findet hier keine Anwendung, da die Normen nicht in Konflikt stehen und der Gesetzgeber bereits klargestellt hat, dass die Ordnungsbehörden **unbeschadet** der Zuständigkeit der Polizeibehörden ebenfalls zuständig sind. Die Polizeibehörde ist anzuweisen gegen behindernd und gefährend abgestellte Kraftfahrzeuge einzugreifen und auf die irreführenden Ausführungen zur Unzuständigkeit zu verzichten.